Pflichtenheft der Kommission „Aus-/Weiterbildung und HR“
Name
Kommission „Aus-/Weiterbildung und Human Ressources“
Typ
Ständige Kommission
Präsidium
Das Präsidium wird durch ein Vorstandsmitglied der AVALEMS geführt. Diese Funktion wird von Herr Jean-Michel Bagnoud übernommen.
Sekretariat
Regina von Roten (Verantwortiliche Administration AVALEMS)
Organisation
Der Kommissionspräsident lädt die Mitglieder zu den Sitzungen ein und übermittelt die Traktanden. Er kann sich vom Kommissionssekretär unterstützen lassen. Die Kommission trifft sich so oft wie nötig, mindestens aber einmal pro Jahr.
Zusammensetzung
Der Kommissionspräsident als Vorstandsmitglied der AVALEMS sowie ein Mitarbeiter des Generalsekretariates sind ständige Mitglieder.
Für die Ernennung der weiteren Mitglieder berücksichtigt der Vorstand der AVALEMS folgende Herkunftsfaktoren: Sprache, Region, Berufsprofil und Art der Institution.
Die Kommission « Aus-/Weiterbildung und HR » setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen: Mindestens ein Verantwortlicher für die Ausbildung in APH‘s, ein APH-Direktor, ein APH-Pflegedienstleiter sowie ein APH-Verantwortlicher der Administration. Quote für das Oberwallis: mindestens zwei Personen.
Aufgaben
- Zu allen Fragen bezüglich Ausbildung und Personal (OrtraSSVS, Curaviva, RAV, IV, DB, DAA, Departement, Châteauneuf, andere Verbände) mit den Partner kommunizieren und Beziehlungen pflegen
- Definition von Richtlinie bezüglich der Ausbildungspolitik und der Personalpolitik
- Entwicklung und Präsentation von Projekten im Bereich Ausbildung und Personal
- Definition der Prioritäten in diesem Bereich der Vereinigung
- Unterstützung des Generalsekretariates in der Umsetzung der Strategie
- Nomination der Vertreter der AVALEMS für die Kommissionen « Ausbildung – CURAVIVA » und das Komitee der « OrtraSSVS »
- Überwachung der Umsetzung von definierten Projekten
- Regelmässige Information des Vorstandes zum Stand der verschiedenen Arbeiten
- Sicherstellen der regelmässigen Aktualisierung und der Konformität des Personalstatuts
- Wenn nötig, Anpassung der Lohntabellen
- Überwachung der Anwendung des Personalstatus in den Mitglieder-Institutionen
- Erstellen eines Jahresberichtes für das abgelaufene Jahr
Themen
- « Werkzeugkiste » Ausbildung (Ausbildungskatalog, Personalentwicklung, Verantwortlichkeiten, Qualität, etc.)
- « Werkzeugkiste » HR (Motivation, Absenzen, Qualität, Zeiterfassung, etc.)
- Förderung des Berufes und des Berufsbildes
- Gesetzlicher Rahmen (HR und Ausbildung)
- Personalstatut
- Lohntabellen
- Dotation
Ständige Kommission
- Jean-Michel Bagnoud (Foyer Saint-Joseph)
- Regina von Roten (AVALEMS)
- Michel-Eric Lamon (Foyer-Haut-de-Cry)
- Fabienne Rossoz (Sainte-Thérèse)
- Jean-Jacques Rochel (Home les Tilleuls)
- Ingrid Berchtold (Sankt Antonius)
- Martin Kalbermatter (Haus der Generationen St. Anna)
Erweiterte Kommission
Der Kommissionspräsident kann zu bestimmten Themen zusätzliche Personen einladen um die Kompetenzen der Kommission zu erweitern. Bei Bedarf können externe Referenten zur Teilnahme an gewissen Sitzungen eingeladen werden.
Finanzielle Kompetenz
Ohne Zustimmung des Vorstandes hat die Kommission keine finanziellen Kompetenzen.
Spesen und Entschädigungen
- Vorstandsmitglieder, die in Kommissionen und Arbeitsgruppen aktiv sind und für die Vereinigung als Delegierte amten, erhalten eine Vergütung von CHF 50.– pro Sitzung;
- Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie Mitglieder, die für die Vereinigung Delegiertenaufgaben übernehmen, erhalten eine Vergütung von CHF 50.– pro Sitzung, sofern sie vom Vorstand ernannt wurden;
- Reisespesen erhalten nur vom Vorstand ernannte Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen sowie Mitglieder mit Delegiertenfunktion, wenn diese Reisen ausserhalb des Kantons tätigen müssen. Die Kilometerentschädigung beträgt 0.70 Rp/km, bzw. die Fahrtkosten in zweiter Klasse gegen Vorlage des Zugbillets.
- Allfällige Sitzungsgelder oder -entschädigungen stehen vollumfänglich den Mitgliedern von Kommissionen und Arbeitsgruppen, bzw. Mitgliedern zu, die für die Vereinigung Delegiertenaufgaben übernehmen, sofern sie vom Vorstand ernannt wurden. Wurde kein anderer Betrag festgelegt, haben die Teilnehmer Anspruch auf ein Sitzungsgeld von CHF 50.– pro Sitzung;
- Für Mitglieder des Generalsekretariats besteht kein Anspruch auf Sitzungsgelder für die Teilnahme an internen Sitzungen. Für externe Sitzungen gilt das Spesenreglement;
Weiteres und Bemerkungen
Die Büroräumlichkeiten der AVALEMS stehen für Kommissionssitzungen zur Verfügung.